Elternzeit
Entspannt in die Elternzeit starten
Herzlichen Glückwunsch: Sie erwarten Ihr erstes Kind! Viele Veränderungen stehen jetzt an – nicht nur im Privaten, sondern auch im Beruf. Wie viel Geld haben Sie beispielsweise in der Zeit zur Verfügung, in der Sie nicht arbeiten?
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Rund um die Geburt haben werdende Mütter einen besonderen Schutz, den Mutterschutz. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten Mutterschaftsgeld. Aber vergessen Sie nicht: Ihr Arbeitgeber muss rechtzeitig darüber informiert werden, dass Sie Nachwuchs erwarten, damit Ihr Mutterschutz reibungslos stattfinden kann. Geben Sie Ihre ärztlichen Bescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse ab. Diese vervollständigen dann das Mutterschaftsgeld, das von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr Nettogehalt aufgestockt wird.
Die Elternzeit
Beide Elternteile haben einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes haben Sie die Möglichkeit, sich diese Zeit für Betreuung und Erziehung zu nehmen. Wann und wieviel Elterngeld Sie in dieser Zeit bekommen, hängt allerdings ganz von Ihrer individuellen Situation ab. Basiselterngeld bekommen Sie maximal 14 Monate. Die Höhe der Zahlung orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate. Mindestens 300 und höchstens 1800 Euro stehen Ihnen zu. Nehmen Sie ElterngeldPlus in Anspruch, können Sie die Bezüge auch auf einen größeren Zeitraum verteilen.
Bereiten Sie sich rechtzeitig über die Verteilung der Elternzeit und den Antrag vor und stimmen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner ab. Das Geld kann nämlich nur maximal drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Beachten Sie auch, dass Sie Ihre Elternzeit sieben Wochen vor Beginn anmelden müssen. Den Antrag schon vorher auszufüllen ist kein großer Aufwand. Wenn Sie ihn dann brauchen, müssen Sie lediglich die fehlenden Daten ergänzen und können ihn dann verschicken. Wenn Sie nach dem 3. Lebensjahr Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das allerdings schon 13 Wochen vor Beginn beantragen. Insgesamt können sie bis zu 24 Monate in den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr verschieben.